4. Stornierung und Ausfallgebühr
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfreistorniert werden. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne Absage behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 % des zu erwartenden Bruttorechnungsbetrags zu berechnen. Grundlage ist hierbei der bei vergleichbaren Leistungen übliche Durchschnittspreis. Die Ausfallgebühr versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird regulär in Rechnung gestellt. Eine Ausfallgebühr entfällt bei Nachweis eines triftigen Hinderungsgrundes (z. B. Unfall, Krankheit).